Hamburg, 20.03.2019
Mit der Abrissgenehmigung für den City-Hof will der Senat Fakten schaffen, bevor der Wahlkampf beginnt. Bis jetzt hat die UNESCO jedoch (laut Senatspressestelle) nur erklärt, dass ein Abriss des City-Hofs keine Gefährdung des Welterbestatus von Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus darstellt. Sie hat aber nicht der geplanten Neubebauung zugestimmt, die nachgewiesenermaßen wichtige Sichtachsen und Durchblicke zum Welterbe verbauen würde. Mit einem vorzeitigen Abbruch riskiert der Senat daher bewusst eine jahrelange Baulücke mitten in der Stadt und gefährdet den Welterbestatus.
Zugleich setzt der Senat sich über das geltende Denkmalschutzgesetz hinweg. Es ist ein fatales Signal für alle privaten Eigentümer, wenn die Stadt selbst nicht vorbildhaft mit ihren Baudenkmälern umgeht. Dem Denkmalschutz in Hamburg wird damit immenser Schaden zugefügt.
Der Senat kann auch deshalb so rabiat vorgehen, weil er kaum juristischen Folgen fürchten muss. Um Entscheidungen des Senats in Bezug auf denkmalgeschützte Gebäude zukünftig rechtlich überprüfen zu können, muss deshalb endlich ein Verbandsklagerecht für den Denkmalschutz eingeführt werden. Solange eine Regierung ungestraft ihr eigenes Denkmalschutzgesetz aushebeln kann, wie der Senat es im Falle des City-Hofes tut, sind Hamburgs Baudenkmäler ganz offenkundig nicht ausreichend geschützt.
Zum Hintergrund:
Das Denkmalschutzgesetz besagt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg auch als Eigentümerin vorbildlich mit ihren Denkmälern umgehen muss. Das Gesetz erlaubt einen Abriss von Denkmälern nur, wenn andere öffentliche Interessen dies verlangen. Der Senat behauptet daher, dass im Falle des City-Hofes städtebauliche Interessen überwiegen und seinen Abriss quasi unumgänglich machen. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar, weil sie nicht durch Fakten unterfüttert ist und beim vorliegenden Neubau-Entwurf keine städtebauliche Verbesserung gegenüber dem Bestand erkennbar wird.