Hamburg, 28.11.2019

Der fortgeschrittene Verfall des denkmalgeschützten, ehemaligen Tempels im Hinterhof der Poolstraße 11-14 ist angesichts seiner großen religions- und stadtgeschichtlichen Bedeutung ein Skandal. Es müssen hier umgehend Sicherungs-, Instandsetzungs- und Restaurierungsmaßnahmen durchgeführt werden – entweder durch den Eigentümer oder im Wege einer Ersatzvornahme durch die Freie und Hansestadt Hamburg. Gerade in Anbetracht der Absichtserklärung des Hamburger Senats, die im Nationalsozialismus zerstörte Synagoge am Bornplatz wiederaufzubauen, ist es umso wichtiger, die wenigen erhaltenen Relikte jüdischen Tempelbaus zu bewahren. Zudem sollte eine denkmalverträgliche und der Geschichte des Ortes angemessene Nutzung gefunden werden. Eine unmaßstäbliche und die Tempelruine zur Kulisse degradierende Überbauung ist indiskutabel.

Der ehemalige Tempel in der Poolstraße wurde von 1842 bis 1844 nach Plänen des Architekten Johann Hinrich Klees-Wülbern erbaut. Er steht seit 2003 unter Denkmalschutz, weil er die Geschichte der jüdischen Gemeinde in Hamburg dokumentiert und wegen seiner architekturhistorischen und künstlerischen Bedeutung für die Hamburger Baugeschichte der Mitte des 19. Jahrhunderts, insbesondere in Hinblick auf das weitgehend verlorene Werk des Architekten Johann Hinrich Klees-Wülbern.

Die Situation des gesamten Hinterhofkomplexes ist schon seit Langem desolat und seiner hohen geschichtlichen Bedeutung unwürdig. Seit vielen Jahren ist das Dach des hinteren Apsis-Gebäudes undicht und die Feuchtigkeit dringt ungehindert hinein. Inzwischen ist das Gebäude daher schon stark verfallen. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Eigentümer nicht schon lange Sicherungsmaßnahmen vorgenommen haben oder dazu von der Stadt Hamburg verpflichtet wurden. Die Kulturbehörde hat gerade bekanntgegeben, dass am 22. November 2019 eine sogenannte Sicherungsverfügung an die Eigentümer versendet wurde.

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