Unweit der Alster auf der Uhlenhorst steht seit fast 150 Jahren ein Ensemble von drei Villen. Im Herbst 2019 wurde bekannt, dass das mittlere der drei Gebäude, Fährhausstraße 22, abgerissen werden sollte, um einem Neubau Platz zu machen. Die Villa stand noch nicht unter Denkmalschutz, allerdings galt bereits eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung für Winterhude und Uhlenhorst.
Nachbarn gründeten daraufhin eine Initiative und riefen dazu auf, eine Petition für den Erhalt der Villa zu unterschreiben. Die Presse berichtete ausführlich über den Fall (s.u.), wobei sich auch der Denkmalverein zu Wort meldete. Das Denkmalschutzamt überprüfte daraufhin noch einmal die mögliche Schutzwürdigkeit und stellte fest, dass die Villa "aus architektur- und sozialgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen" denkmalwürdig ist. 1870 erbaut gehörte sie zur Erstbebauung dieses Gebietes und zeigt mit ihrem "zurückhaltenden, aber anspruchsvollen Bauschmuck die zeitgenössische Vorstellung von bürgerlicher Repräsentation in den Formen des Spätklassizismus im Übergang zum üppigeren Historismus", wie es in der Begründung des Amtes heißt.
Die gründerzeitlichen Stadtvillen prägen wesentlich die Identität der Uhlenhorst. Auch wenn kein Denkmalschutz bestanden hätte, hätte ein Abriss dieses charakteristischen Gebäudes einen bedauerlichen Verlust historischen Erbes dargestellt. Der Denkmalverein begrüßt daher sehr die Unterschutzstellung und dankt der Bürgerinitiative für ihren Einsatz.
Fotos: Matthias Langhagel, Kristina Sassenscheidt